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31.03.2026
Modernes Parken am Klinikum Fichtelgebirge: Kennzeichenerkennung ersetzt Papierticket
Der Zweckverband des Klinikum Fichtelgebirge führt an seinen Parkanlagen ein modernes Kennzeichenerkennungssystem ein.
Das Nummernschild des Fahrzeugs wird künftig automatisch beim Einfahren erfasst und dient als Grundlage für die Parkzeitabrechnung – ein Papierticket ist nicht mehr notwendig.
Die Schrankenanlagen bleiben jedoch bestehen, um eine verlässliche Bezahlung sicherzustellen.
Stufenweise Einführung ab 1. April
Das neue System wird schrittweise eingeführt. Den Auftakt macht der Parkplatz am Ärztehaus Nansenstraße: Dort startet das neue Verfahren bereits am Mittwoch, 1. April 2026. Die weiteren Standorte – Parkhaus und Parkplatz am Klinikum Marktredwitz sowie der Besucherparkplatz am MVZ Fichtelgebirge – folgen dann ab Dienstag, 7. April 2026.
So funktioniert das neue System
Der Ablauf ist einfach und komfortabel: Bei der Einfahrt und bei der Ausfahrt öffnet die Schranke automatisch – eine Ticketentnahme oder das Drücken eines Knopfes entfällt. Das Kennzeichen des Fahrzeugs wird dabei erfasst und dient als eindeutiges Identifikationsmerkmal. Vor der Ausfahrt begeben sich Parkerinnen und Parker wie gewohnt zum Kassenautomaten – neu ist, dass sie dort statt eines Tickets ihr Kennzeichen eingeben. Das System ermittelt automatisch die Parkdauer und den fälligen Betrag.
Neu ist dabei auch die Möglichkeit der Bezahlung per EC-Karte – zusätzlich zur weiterhin möglichen Barzahlung.
Eine Ausnahme bildet hier der Parkplatz am MVZ Fichtelgebirge. An diesem Automaten ist ausschließlich EC-Zahlung möglich.
Nach dem Bezahlvorgang muss das Fahrzeug innerhalb der ausgewiesenen Karenzzeit die Anlage verlassen; andernfalls beginnt die Parkzeitberechnung erneut.
Ohne Bezahlung bleibt die Ausfahrtsschranke geschlossen. Die bisherige Zuverlässigkeit des Systems bleibt damit gewahrt – ohne den Aufwand eines Inkassoverfahrens.
Parkgebühren bleiben unverändert
Die geltenden Parkgebühren werden durch die Systemumstellung nicht verändert. Die aktuellen Tarife sind an den jeweiligen Standorten ausgehängt.
Datenschutz: Kennzeichendaten werden automatisch gelöscht
Die Verarbeitung der Kennzeichendaten erfolgt auf Basis der DSGVO ausschließlich zur Abwicklung des Parkvertrags, zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Zahlung sowie zur Missbrauchsvermeidung. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden grundsätzlich automatisiert gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden – in der Regel unmittelbar nach der ordnungsgemäßen Ausfahrt und sofern keine offenen Forderungen bestehen. Die Parkanlagen sind zudem mit Videoüberwachung ausgestattet. Diese dient dem Schutz von Personen und Eigentum sowie der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten (z. B. Vandalismus). Videoaufzeichnungen werden für maximal sieben Tage gespeichert, sofern keine sicherheitsrelevanten Vorfälle eine längere Aufbewahrung erfordern.
Wichtige Hinweise für Parkerinnen und Parker
Das Nummernschild des Fahrzeugs wird künftig automatisch beim Einfahren erfasst und dient als Grundlage für die Parkzeitabrechnung – ein Papierticket ist nicht mehr notwendig.
Die Schrankenanlagen bleiben jedoch bestehen, um eine verlässliche Bezahlung sicherzustellen.
Stufenweise Einführung ab 1. April
Das neue System wird schrittweise eingeführt. Den Auftakt macht der Parkplatz am Ärztehaus Nansenstraße: Dort startet das neue Verfahren bereits am Mittwoch, 1. April 2026. Die weiteren Standorte – Parkhaus und Parkplatz am Klinikum Marktredwitz sowie der Besucherparkplatz am MVZ Fichtelgebirge – folgen dann ab Dienstag, 7. April 2026.
So funktioniert das neue System
Der Ablauf ist einfach und komfortabel: Bei der Einfahrt und bei der Ausfahrt öffnet die Schranke automatisch – eine Ticketentnahme oder das Drücken eines Knopfes entfällt. Das Kennzeichen des Fahrzeugs wird dabei erfasst und dient als eindeutiges Identifikationsmerkmal. Vor der Ausfahrt begeben sich Parkerinnen und Parker wie gewohnt zum Kassenautomaten – neu ist, dass sie dort statt eines Tickets ihr Kennzeichen eingeben. Das System ermittelt automatisch die Parkdauer und den fälligen Betrag.
Neu ist dabei auch die Möglichkeit der Bezahlung per EC-Karte – zusätzlich zur weiterhin möglichen Barzahlung.
Eine Ausnahme bildet hier der Parkplatz am MVZ Fichtelgebirge. An diesem Automaten ist ausschließlich EC-Zahlung möglich.
Nach dem Bezahlvorgang muss das Fahrzeug innerhalb der ausgewiesenen Karenzzeit die Anlage verlassen; andernfalls beginnt die Parkzeitberechnung erneut.
Ohne Bezahlung bleibt die Ausfahrtsschranke geschlossen. Die bisherige Zuverlässigkeit des Systems bleibt damit gewahrt – ohne den Aufwand eines Inkassoverfahrens.
Parkgebühren bleiben unverändert
Die geltenden Parkgebühren werden durch die Systemumstellung nicht verändert. Die aktuellen Tarife sind an den jeweiligen Standorten ausgehängt.
Datenschutz: Kennzeichendaten werden automatisch gelöscht
Die Verarbeitung der Kennzeichendaten erfolgt auf Basis der DSGVO ausschließlich zur Abwicklung des Parkvertrags, zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Zahlung sowie zur Missbrauchsvermeidung. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden grundsätzlich automatisiert gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden – in der Regel unmittelbar nach der ordnungsgemäßen Ausfahrt und sofern keine offenen Forderungen bestehen. Die Parkanlagen sind zudem mit Videoüberwachung ausgestattet. Diese dient dem Schutz von Personen und Eigentum sowie der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten (z. B. Vandalismus). Videoaufzeichnungen werden für maximal sieben Tage gespeichert, sofern keine sicherheitsrelevanten Vorfälle eine längere Aufbewahrung erfordern.
Wichtige Hinweise für Parkerinnen und Parker
- Einfahrt: Schranke öffnet automatisch – keine Ticketentnahme erforderlich
- Ausfahrt: Kennzeichen am Kassenautomaten eingeben, Parkgebühr bezahlen (bar oder EC-Karte), anschließend die Anlage innerhalb der Karenzzeit verlassen
- Fahrzeuge sind nur innerhalb der markierten Stellplätze abzustellen
- Höchstgeschwindigkeit in der Parkanlage: Schrittgeschwindigkeit, es gilt die STVO
- Reservierte Stellplätze (z. B. für Personen mit Behinderung) sind zu respektieren
- Kostenfreies Parken für Schwerbehinderte: Inhaber eines entsprechenden Parkausweises melden sich wie bisher an der Information des Klinikums – die Parkgebühr wird dort kostenfrei abgewickelt.